Renovierungsarbeiten

Haus oder Wohnung renovieren

Alle paar Jahre steht die Renovierung der eigenen 4 Wände an. Zum einen deshalb, weil sich Farbe und Tapete abwohnen, unschön aussehen. Zum anderen, weil vielleicht diese oder jene Verbesserung, der eine oder andere interessante Ausstattungsgegenstand oder einfach ein Wandtattoo hinzu kommen sollen.

Außerdem ändert sich der Geschmack der Bewohner über die Jahre ebenfalls. Besitzt man eigene 4 Wände, ist man nicht an irgendwelche Fristen gebunden. Anders ist das natürlich, wenn diese gemietet sind. Dann sieht der Mietvertrag meist vor, dass der Mieter für die sogenannten Schönheitsreparaturen aufkommen muss.

In neueren Mietverträgen dürfen dafür keine festen Fristen mehr genannt werden. Dennoch gibt es Richtwerte, nach denen erfahrungsgemäß die Wohnung soweit abgewohnt ist, dass sie der Erneuerung bedarf. Hier lauert ein Haken, den viele Mieter nicht kennen.

Sie müssen gegebenenfalls dem Vermieter nachweisen, dass sie in regelmäßigen Abständen die erforderlichen Schönheitsreparaturen ausgeführt haben. Also immer hübsch Quittungen für Malermaterial usw. aufbewahren.

Renovierung von der Steuer absetzen

Zu Zeiten, als der Staat noch mittels Eigenheimförderung, Baukindergeld und Ähnlichem den Bau der eigenen 4 Wände steuerlich gefördert hat, war es wichtig, beispielsweise den Errichtungsaufwand vom Erhaltungsaufwand der Immobilie zu unterscheiden. Der Erhaltungsaufwand, also die Renovierung, war in den wenigsten Fällen steuerlich absetzbar. Das hat sich auch nicht geändert.

Bis auf einen wichtigen Unterschied: Wenn der Hausbesitzer oder Wohnungseigentümer einen Handwerker mit diesen Arbeiten beauftragt, sind die Arbeitskosten dafür steuerlich absetzbar. Nicht jedoch die Materialkosten. Voraussetzung dafür ist wiederum, dass der Handwerker eine Rechnung schreibt und das die Rechnungssumme bargeldlos überwiesen wurde. Dann können diese Kosten als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend gemacht werden. Das gilt übrigens auch für alle anderen Arbeiten an Haus und Wohnung. Und auch für Mieter.

Renovierung vs. Sanierung

Was eine Renovierung ist, weiß wohl jeder. Bei der Sanierung ist das schon anders. Wenn man beide Begriffe jedoch mit anderen Begriffen umschreibt, ist die Erklärung einfacher. Eine Renovierung ist eine Instandhaltung, eine Sanierung ist eine Instandsetzung.

Oder noch einfacher gesagt: Renovieren muss der Besitzer, Sanieren der Eigentümer. Kommt noch eine Modernisierung hinzu, wird das Ganze möglicherweise problematisch. Denn modernisieren können sowohl der Besitzer als auch der Eigentümer.

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