Urlaubszeit

Tipps für den Urlaub

Der Urlaub ist seit Monaten gebucht und die Vorfreude auf die schönsten Wochen des Jahres steigt. Doch kommt man am Flughafen an, wird die Freude schnell zu einem Ärgernis, denn auch bei Pauschalreisen können Flugänderungen auftreten. Schnell kann so ein ganzer Urlaubstag verloren gehen, wenn später abgeflogen wird oder die Rückreise früher angetreten werden muss.

Viele dieser Änderungen sind jedoch rechtens, da sich die Reiseveranstalter abgesichert haben und die Geschäftsbedingungen dementsprechend geschrieben wurden. Flugzeitenänderungen sind rechtmäßig, solange sie für den Gast zumutbar sind.

Das Recht des Kunden

Aber nicht alles muss sang und klanglos hingenommen werden. Erhebliche Einschnitte, wie die Störung der Nachtruhe oder eine verspätete Ankunft sind unzulässig. Der Kunde hat immer das Recht, sich gegen solche Art von Mängeln zu beschweren und auch ein Anwalt kann eingeschaltet werden.

Jeder Reisende hat das Recht, eine Reise nicht anzutreten. Allerdings kann dann kein Schadenersatz gefordert werden. Sollte jemand von einer Reise zurück treten, sollte im Vorfeld geklärt werden, ob eine Stornierung gerechtfertigt ist. Eine rechtliche Beratung sollte erfolgen bevor ein Vertrag gekündigt wird.

Wenn der Urlaub zum Reinfall wird

Natürlich ist es mehr als verständlich, wenn jemand Geld zurück fordert, wenn der Urlaub ein Reinfall war. Das Hotel war total verdreckt oder das Essen miserabel. Einigt man sich dann nicht mit dem Reiseveranstalter, bleibt nur der Gang vor ein Gericht.

Es gibt zwar zahlreiche Mängel, bei denen einem Urlauber eine Entschädigung zusteht, eine Schlichtung ist in der Regel aber der bessere Weg, um diese durchzusetzen. Viele Reisende die enttäuscht wurden, erwarten von den Gerichten zu viel, denn bekommt man wegen der Mängel eine Summe zugesprochen, liegt diese weit unter den Erwartungen zurück. In den meisten Fällen gibt es nur 15 Prozent der Reisekosten, bei einer Reise, die einen Wert von 1.500 Euro hatte, sind das gerade 50 bis 150 Euro. Der Gang vor ein Gericht lohnt sich hier nicht.

Eine Schlichtung gestaltet sich dann viel einfacher. Es gibt mittlerweile Schlichtungsstellen für den öffentlichen Personenverkehr, der aber nur Bahnkunden zusteht. Manche Bundesländer bieten für Fluggäste aber ebenso eine Stelle an. Wer nicht zu einem Anwalt möchte, kann sich dann an die Verbraucherzentralen wenden.

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